Verhatenskodex zur Prävention Sexueller Gewalt

 

Verhaltenskodex der SJD-Die Falken als Prävention gegen sexualisierte Gewalt

 

In der Jugendarbeit übernehmen Helferinnen und Helfer in vielfacher Weise Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ein Ziel ist dabei der weitest gehende Schutz der Kinder, Jugendlichen und Jugendleiter/-innen vor sexuellen Übergriffen, sexualisierter Atmosphäre sowie geschlechtsspezifischen Diskriminierungen. Der vorliegende Verhaltenskodex steht im Bezug zu gesetzlichen Bestimmungen und beinhaltet eine Selbstverpflichtung und Ziele zur Prävention sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Die SJD- Die Falken tritt entschieden dafür ein, junge Menschen vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Einen Zugriff von Tätern und Täterinnen auf Kinder in den eigenen Reihen möchten wir so weit wie möglich erschweren. Eine klare Positionierung zum Kinderschutz, ein Klima der offenen Auseinandersetzung mit dem Thema sowie Transparenz und Sensibilisierung tragen maßgeblich zur Qualität unserer Jugendarbeit bei. Kindern und Jugendlichen sowie Mitarbeiter/-innen der Jugendarbeit erlaubt dies, sich wohl und sicher zu fühlen. Ein Mittel dazu ist die verbindliche Selbstverpflichtung, diesen Verhaltenskodex einzuhalten.

 

    1.  Unsere Kinder- und Jugendarbeit bietet persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude und ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Auch durch altersgemäße Sexualerziehung unterstützen wir junge Menschen darin, geschlechtsspezifische Identität, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln.


    2. Unser Verband legt besonderen Wert auf Prävention, da Koeduktion zentraler Bestandteil unseres Verbandes ist. Koedukation bedeutet die gemeinsame Erziehung von Jungen und Mädchen durch beide Geschlechter. Koedukation ist seit mehr als 100 Jahren ein wichtiges Prinzip in der Erziehungs- und Bildungsarbeit der SJD – Die Falken. Dies heißt in unserem Verband, dass wir stets geschlechtsbewusst arbeiten und bei Bedarf auch zielgerecht in geschlechtergetrennten Gruppen arbeiten. In der konkreten Arbeit setzen wir Koedukation mit geschlechtsheterogenen Teams, die ebenso geschlechtshetereogene Kinder- und Jugendgruppen betreuen, um.

       

      Dabei führen wir Gruppenstunden und Freizeitfahrten so durch, dass möglichst alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen unabhängig von ihrem Geschlecht Zugang zu allen Angeboten haben. Dazu gehört auch, dass Mädchen und Jungen einer Altersklasse in gemeinsamen Zimmern oder Zelten untergebracht werden können. Dabei achten wir jedoch auf folgende Standards:

      • die Eltern der Teilnehmenden sind mit der gemeinsamen Unterbringung einverstanden.
      • Jede Gruppe hat jeweils nach Möglichkeit eine weibliche und einen männliche Grupperhelfer(in). Somit können die Kinder und Jugendliche sich an ihre Vertrauensperson wenden.
      • Die Sanitäranlagen sind jeweils für Mädchen und Jungen getrennt vorhanden. Mädchen und Jungen erhalten genügend Raum, sich ohne Angehörige des anderen Geschlechts umziehen zu können.
      • Wir respektieren die individuellen Grenzen aller Menschen auf unseren Maßnahmen. Wir achten auf das Wohlbefinden jedes einzelnen Teilnehmenden und respektieren seine oder ihre Gefühle und Wünsche.
      • Falls (sehr junge) Teilnehmende Hilfe bei der Körperpflege benötigen, stellen wir auf Wunsch des Kindes einen erfahrenen Gruppenhelfer oder eine Gruppenhelferin zur Verfügung. Dabei achten wir darauf, dass der oder die Teilnehmende so selbstständig wie möglich bleibt (allein duscht, sich möglichst allein umzieht und so weiter). So wird der oder die Teilnehmende zur Unabhängigkeit ermutigt und erhält gleichzeitig die nötige Unterstützung.
      • Generell ist es uns wichtig, bei Bedarf geschlechtergetrennte Arbeit durchzuführen. Ebenso ist es selbstverständlich möglich, geschützte Räume für Mädchen und Jungen einzurichten, in denen nur ein Geschlecht Zugang hat. So führen wir regelmäßig Workshops durch, in denen Mädchen und Jungen unter sich ihre Geschlechterrolle reflektieren und geschlechtstypische Probleme und Herausforderungen diskutieren. Bei Bedarf ist dann auch eine getrennte Unterbringung sinnvoll.

       

        3. Unsere Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und innerhalb der Teams ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen.


        4. Wir verpflichten uns, konkrete Schritte zu entwickeln und klare Positionen aus zuarbeiten, damit in der Kinder- und Jugendarbeit keine Grenzverletzungen und keine sexualisierte Gewalt möglich werden.

        5. Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden sowie vor sexualisierter Gewalt.

        6. Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Unsere Arbeit beinhaltet dazu einen präventiven Ansatz. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.

        7. Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden von uns unbedingt respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönlichen Grenzen der Scham von Kindern und Jugendlichen.

        8. Wir bemühen uns, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr zu nehmen und besprechen diese Situationen der Situation angemessen. Im Konfliktfall ziehen wir (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

        9. In unserer Rolle und Funktion als Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendarbeit haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und gegebenenfalls strafrechtlichen Folgen.

           

          10.  Die Regeln des Verhaltenskodex gelten auch zwischen allen ehrenamtlich Tätigen, hauptberuflich und hauptamtlich Beschäftigten in der Kinder- und Jugendarbeit.

           

          11.  Wir benennen auf Bezirksebene Vertrauenspersonen, welche AnsprechpartnerInnen für Kinder- und Jugendliche sind. Diese werden auf Wunsch beratend und unterstützend tätig.

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