Landesauschuss der Falken fordert Anhebung der Hartz IV Regelsätze und Aussetzung der Sanktionen gegen Jugendliche

Lange wurde darauf gewartet, was in Karlsruhe entschieden wird, jetzt ist es raus: Die Bundesregierung muss Hartz IV korrigieren, das hat die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) am 09.02.2010 ergeben. Drei Familien hatten geklagt, weil sie die Berechnungsgrundlage der Hilfssätze für Kinder nicht richtig fanden. Sie bekamen nun Recht. Und die Richter gingen noch einen Schritt weiter. Sie äußerten sich auch zu der Bemessung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das Urteil in Kürze:

  • Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig.
  • Sie bleibt aber bis zum Jahresende in Kraft.
  • Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten.
  • Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, allerdings nur in seltenen Fällen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist

Wer nun glaubt, die Forderungen der Falken oder anderer Organisationen nach Abschaffung von Hartz IV zugunsten eines (bedarfs-)gerechten Sozialsystems wurden in diesem Urteil aufgegriffen, liegt leider falsch. Gegen die grundsätzlichen Regelungen von Hartz IV hat das BVerfG nämlich nichts. Nur gegen die Berechnungsgrundlage der Regelsätze v.a. für Kinder. Der Bundesregierung wird ein weiter Spielraum zur Neuregelung dieser Paragraphen eingeräumt.

Es wird Abzuwarten bleiben, mit welchen Vorschlägen die Bundesregierung aufwarten wird, um dem Urteil aus Karlsruhe gerecht zu werden. Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen hat unmittelbar nach der Urteilsverkündung statt Regelsatzerhöhungen die Einführung von Sachleistungen für die Kinder ins Gespräch gebracht. Dahinter steckt die Unterstellung, dass eine Erhöhung des Regelsatzes bei vielen Kindern aus Hartz-IV-Familien gar nicht ankäme, weil die Eltern das Geld lieber für ihre Bedürfnisse ausgeben würden. Wissenschaftliche Untersuchungen haben jedoch übereinstimmend ergeben, dass sich die meisten Eltern das letzte Hemd ausziehen würden, bevor sie ihre Kinder spüren lassen, wie arm die Familie ist.
Aus Verwaltungskreisen war zu vernehmen, dass in den aktuellen Regelsätzen für Kinder zwar keine Kosten für Bildung und Ausbildung enthalten seien, dafür aber für Tabak und Alkohol. Diese Kosten könnte man einfach gegenrechnen, um so einer Erhöhung der Sätze für Kinder zu entgehen.

Und wenn es nach der FDP geht, dann leben sowieso alle Armen in diesem Land in paradiesischen Zuständen und müssten durch noch mehr repressive Regelungen zu Arbeit gezwungen! werden. Jeden Monat wird aber jetzt schon in diesem Land zigtausenden Erwerbslosen mit Sanktionen das Existenzminimum gekürzt oder sogar gestrichen, weil sie Forderungen der JobCenter nicht erfüllt haben oder weil ihnen dies unterstellt wird. Gleichzeitig sind – auch Jahre nach Einführung von Hartz IV – gravierende Missstände in den ARGEn und JobCentern zu beklagen. Fehlerhafte Entscheidungen sind immer noch an der Tagesordnung. Beratung findet kaum statt, bei Problemen sind die verantwortlichen MitarbeiterInnen in der Regel nicht bzw. nicht direkt erreichbar. Ist schon der rigide Sanktionsparagraf mehr als problematisch, so führt die katastrophale Personalsituation in den JobCentern dazu, dass die Sanktionspraxis von Rechtswidrigkeit und Willkür geprägt ist. Allein von den 2008 eingelegten Widersprüchen gegen Sanktionen waren 41 % ganz oder teilweise erfolgreich, von den eingereichten Klagen 65 %.

Fünf Jahre Hartz IV haben zu Verarmung von Millionen von Menschen geführt. Der Anteil von Kindern an den Anspruchsberechtigten ist überproportional hoch. Damit werden die Betroffenen um ein kindgerechtes Leben und ihre Zukunftschancen gebracht. Aus diesen Gründen setzt sich Die Sozialistische Jugend Deutschlands weiter für eine Abschaffung der Hartz-Gesetze und eine Neuregelung der Sozialsysteme ein. In ersten Schritten:

·         müssen die Regelsätze deutlich angehoben werden

·         Eine Neuregelung der Berechnungsgrundlagen für die Hartz IV Sätze von Kindern darf nicht dazu führen, dass ein Großteil der Leistungen durch Sachleistungen ersetzt wird und die Kinder damit ebenfalls der Willkür der Arbeitsagenturen ausgesetzt werden.

·         müssen Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende umgehen ausgesetzt werden. Die Falken unterstützen daher das „Bündnis für ein Sanktionsmoratorium“ in seinen Forderungen insbesondere verurteilen wir die verschärften Regelungen gegenüber unter 25-Jährige.

·         Besonders die Pflicht für unter 25 Jährigen, bei den Eltern wohnen zu müssen (sog. Stallpflicht) lehnen wir ab.

Hauptauschuss des BJR beschließt Resolution gegen den Auschluss von a.i.d.a


Die Delegierten des 135. Hauptausschusses wenden sich gegen den Ausschluss der Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München (a.i.d.a.) aus der Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus (LKS).
Es ist zu befürchten, dass ohne die engagierte Mitarbeit von a.i.d.a., die in den letzten Jahren immer wieder mit Preisen für ihre Arbeit ausgezeichnet wurde, die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle geschwächt wird. Insbesondere die ge-naue und kompetente Recherchearbeit über die rechtsextreme Szene wird dem Beratungsnetzwerk fehlen. Die Jugendarbeit verliert einen wichtigen Partner im Kampf gegen die rechtsextreme Szene in ganz Bayern. Als ehrenamtlich Aktive bedauern wir den Ausschluss von a.i.d.a. aus dem Beratungsnetzwerk besonders, da a.i.d.a. ebenfalls in ehrenamtlichen Strukturen arbeitet und die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht neben der Rufschädigung möglicherweise den Verlust der Gemeinnützigkeit bedeutet.
Die Delegierten des 135. Hauptausschusses würdigen die engagierte Arbeit von a.i.d.a. im Sinne von Zivilcourage, einer aufgeklärten Demokratie und im Kampf gegen Rechtsextremismus.
Die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendverbände und -organisationen fordern das Landesamt für Verfassungsschutz und das Staats-ministerium des Inneren daher auf, ihre Erkenntnisse zur Verfassungsfeindlichkeit von a.i.d.a. zu veröffentlichen und inhaltlich zu begründen. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Aufnahme von a.i.d.a. in den Verfassungs-schutzbericht zurückzunehmen, um so eine Wiederaufnahme in das Beratungsnetzwerk der Landeskoordinierungsstelle zu ermöglichen.

Der neue Falken-Kalender ist da!

Wie jedes Jahr, pünktlich zum Schuljahrsbeginn, ist unser Falkenkalender da. Dieses Jahr sieht er aber nicht wie gewohnt aus. In den letzten Monaten haben wir viel an ihm verändert. Ergebnis: Ein neues Format und neues Layout. Der Kalender wird in diesen Wochen vor vielen Schulen in Bayern kostenlos verteilt. Falls ihr keinen erwischt habt, meldet euch in unsren Büros, wir senden euch gerne Exemplare zu.

Falkenkalender


Pressemitteilung

Falken und NaturFreundeJugend treten gegen den Ausschluss von a.i.d.a. e.V. aus der „Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus“ ein

Die bayerischen Landesverbände der Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken(SJD) und der NaturFreundeJugend Deutschlands haben sich vergangene Woche mit einem offenen Brief an die Präsidentin des Bayerischen Jugendrings (BJR) gewandt. Darin baten sie Martina Kobriger und den Landesvorstand des BJR sich für die Wiederaufnahme der Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V. (a.i.d.a.) in die „Landeskoordinierungsstelle gegen
Rechtsextremismus“ (LKS) einzusetzen.
a.i.d.a. wurde am Freitag, den 24. April 2009 auf Weisung des Kultusministeriums aus dem Beratungsgremium ausgeschlossen. Als Begründung für die Weisung wurde vom Kultusministerium
die unbelegte Behauptung des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, a.i.d.a. sei eine „linksextremistische Organisation“, die demokratische Institutionen unterwandere, herangezogen.
Damit endet eine eineinhalbjährige Zusammenarbeit im Kampf gegen Rechtsextremismus in Bayern.
a.i.d.a. war auf Einladung der Landeskoordinierungsstelle von Beginn an Mitglied des Beratungsnetzwerkes und lieferte auf Wunsch Beiträge zur aktuellen Entwicklung der rechten Strukturen in Bayern.

René Leibig, der Vorsitzende der Falken in Bayern findet es absurd, dass eine Organisation in den Bericht des Verfassungsschutzes aufgenommen wird, aber keinerlei Belege für die Verfassungsfeindlichkeit vorgelegt werden. Im Verfassungsschutzbericht taucht a.i.d.a. nur als Ziel
rechtsextremer Gruppen auf.
Es ist zu befürchten, dass ohne die engagierte Mitarbeit von a.i.d.a., die in den letzten Jahren immer wieder mit Preisen für ihre Arbeit ausgezeichnet wurden, die Arbeit der Landeskoordinationsstelle
geschwächt wird. Insbesondere die genaue Recherchearbeit über die rechtsextreme Szene wird dem Beratungsnetzwerk fehlen. Die Jugendarbeit verliert einen wichtigen Partner im Kampf gegen die
rechtsextreme Szene in München und somit auch in ganz Bayern.

Maria Schranner, die 1. Vorsitzende der NaturFreundeJugend in Bayern bedauert den Ausschluss von a.i.d.a. aus der LKS besonders, „da a.i.d.a. ebenfalls in ehrenamtlichen Strukturen arbeitet und die
Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht neben der Rufschädigung möglicherweise den Verlust der Gemeinnützigkeit bedeutet. Vielmehr wäre die Würdigung der engagierten Arbeit von a.i.d.a. im Sinne von Zivilcourage, einer aufgeklärten Demokratie und im Kampf gegen Rechtsextremismus angebracht.“


Die Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Kindern und Jugendlichen. Mit den Falken können Kinder und Jugendliche Mitbestimmung und Selbstorganisation erleben, ins Zeltlager fahren, politisch aktiv werden oder sich als Freiwillige in der
Gruppenarbeit engagieren. Ein wichtiger Aspekt ist die Internationale Begegnung mit Partnerorganisationen in der ganzen Welt. Die Falken sind in allen Bundesländern aktiv und Träger von Jugendzentren, Bildungs- und Freizeithäusern und Zeltplätzen. Seit mehr als 100 Jahren setzen
sich die Falken für die Interessen von Kindern und Jugendlichen ein.

Die NaturFreundeJugend wurde 1926 als ehrenamtlicher Kinder- und Jugendverband der NaturFreunde Deutschlands gegründet und ist Teil einer internationalen Gemeinschaft. Der Gruß „Berg frei!“ erinnert an die Entstehungszeit der NaturFreunde während der Arbeiterbewegung, in der
es nicht selbstverständlich war, dass alle Menschen freien Zugang zur Natur hatten. Neben den Werten Solidarität, Nachhaltigkeit, Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Gleichberechtigung, lernen
Kinder und Jugendliche die Verbandsvielfalt z.B. durch politische Aktionen oder im Umweltschutzbereich kennen und bekommen bei Veranstaltungen, wie bei Zeltlagern oder bei Schulungen auf unseren eigenen NaturFreunde-Häusern, umweltgerechtes und soziales Verhalten
vermittelt.